Allgemeine Geschäftsbedingungen
In diesen Bedingungen finden Sie wichtige Informationen für die Gastgruppen auf dem Camp West (CW) des NEUES LEBEN e.V. (NL) in 57635 Wölmersen. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie uns bitte unter: Tel: 02681 87691-60 oder unter infonoSpam@campwestnoSpam.de.
Belegung und An-/Abreise
Jede buchende Gruppe bekommt ein eigenes Camp West-Dorf bzw. einen eigenen Gästeflur im NEUES LEBEN Zentrum zur Alleinbelegung. Wenn es die Teilnehmerzahl zulässt (siehe „Mindestbelegung“), können auch weitere Gästeflure bzw. weitere Dörfer hinzugebucht werden.
Bei minderjährigen Teilnehmern muss mindestens eine aufsichtführende Person (Mindestalter: 18 Jahre) pro Dorf bzw. pro Gästeflur untergebracht sein.
Gebuchte Zimmer/Holzhäuser und Gruppenräume stehen den Gruppen am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am Abreisetag sind die Zimmer/Holzhäuser i.d.R. um 09:00 Uhr besenrein und geräumt (Mülleimer geleert, usw.) zu verlassen.
Gewünschte Änderungen dieser Zeiten sind im Vorfeld des Aufenthaltes telefonisch oder schriftlich mit der Camp West-Verwaltung zu vereinbaren. Mahlzeiten können nach Absprache schon vor Bereitstellung der Unterkunftseinheiten oder nach der Übergabe der Zimmer/ Holzhäuser eingenommen werden.
Mindestbelegung - Personenzahl
Für Gästeflure im Gästehaus, liegt die Mindestbelegung bei zehn zahlenden Personen pro Flur. Die Mindestbelegung eines Dorfes auf Camp West liegt bei 20 zahlenden Personen. Bei einer Buchung von zwei Dörfern, erhöht sich die Mindestbelegung auf 50 zahlende Personen, bei einer Buchung von drei Dörfern auf 100 zahlende Personen. Diese Anzahl wird in jedem Fall, auch bei Unterschreitung der Belegung in Abrechnung gebracht.
Mindestbelegung - Übernachtungen
Unterkunft und Verpflegung können nur zusammen gebucht werden. Unabhängig von der Unterkunftsart gilt die Mindestbelegung von zwei kompletten Tagen. Ein Tag beinhaltet eine Übernachtung und drei Mahlzeiten. (Bsp. Anreise zum Abendessen am Freitagabend und Abreise nach dem Mittagessen am Sonntag. Das ergibt zwei volle Tage.)
Teilnehmerzahl
Gastgruppen können bis spätestens 15 Tage vor ihrem Aufenthalt ihre Teilnehmerzahl im Buchungssystem des Camp West anpassen. Sollte die Anzahl jedoch um mehr als 10% von der zu Beginn genannten Personenzahl abweichen, behält sich CW vor, eine Entschädigung zu verlangen. Nach diesen 15 Tagen können Veränderungen der Teilnehmerzahl nur noch direkt per Telefon/E-Mail durchgegeben werden.
CW behält sich zudem vor, die vollen Kosten der bis dahin angemeldeten Teilnehmer zu berechnen. Eine Erweiterung der gebuchten Teilnehmerzahl ist nur dann möglich, wenn dafür noch ausreichend Kapazitäten vorhanden sind.
Programmangebote
Die von den Gastgruppen gebuchten Programmangebote sind für beide Seiten verbindlich, wenn sie schriftlich von CW bestätigt wurden. Bei den Programmleistungen gilt die im Buchungsportal eingetragene Teilnehmerzahl als verbindlich für die Abrechnung. Die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer darf die Mindestteilnehmerzahl des Angebotes nicht unterschreiten. Die Buchung der Programme muss bis spätestens acht Wochen vor Beginn des Aufenthaltes erfolgen. Sollten Mitarbeiter krankheitsbedingt kurzfristig ausfallen, kann CW die gebuchten Programmangebote leider nicht durchführen. In diesem Fall entstehen für die Gruppe keine Kosten für gebuchtes Programm.
Alle Programme, die die Gastgruppe absagt, werden trotzdem in Rechnung gestellt.
Klassenpakete
Sollten seitens CW oder durch Witterungseinflüsse einzelne Programmangebote aus dem gebuchten Paket nicht durchgeführt werden können, wird ein adäquates Ersatzprogramm geboten. Dies hat keine Auswirkungen auf den Paketpreis.
Sport und Gruppenräume
Im Preis inbegriffen sind ein Gruppenraum pro Gruppe und die Sportanlagen. Den Gästen in den Holzhäusern stehen Sportmöglichkeiten neben den Dörfern zur Verfügung. Die Sportanlagen vor dem Gästehaus sind von allen Gästen nutzbar. Wenn Sie zu einer bestimmten Zeit einen dieser Plätze allein nutzen möchten, bedarf es einer Reservierung.
Verpflegung
Die Verpflegung erfolgt im Speisesaal des Gästehauses in Buffetform bzw. als Essensausgabe.
Eine Selbstversorgung ist nicht möglich.
Alle gebuchten Zusatzverpflegungen (Serviceleistungen) sind nach unserer schriftlichen Bestätigung für beide Seiten verbindlich. Das CW behält sich vor, bei einer Absage Stornogebühren zu erheben.
Die Großküche bietet unterschiedliche Verpflegungsvarianten (grundsätzlich schweinefleischfrei) an. So geht die Küche (nach vorheriger Buchung/spätestens 14 Tage zuvor) auf folgende Wünsche ein:
- vegetarische Verpflegung
- vegane Verpflegung
- lactosefreie Verpflegung
- glutenfreie Verpflegung
Bei allen anderen Lebensmittelunverträglichkeiten bittet das CW die betroffenen Personen sich selbst zu versorgen. Dies kann gerne persönlich mit dem CW- Personal besprochen werden.
Kiosk
Das Sortiment der Rezeption und der Automaten ist nicht verhandelbar, sondern festgelegt. Eigene Getränke und Süßigkeiten dürfen von den Gruppen mitgebracht, aber nicht verkauft werden.
Alkohol und Nikotin
Es gelten die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen. Für die Einhaltung dieser Regeln sind die Gruppenleiter verantwortlich. Grundsätzlich gilt auf Camp West ein Rauchverbot. Nur in der ausgewiesenen Raucherzone ist Rauchen gestattet. Der Verzehr von alkoholischen Getränken ist gestattet.
Pflichten der Gruppe
Jede Gruppe ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu der Behebung von aufgetretenen Problemen beizutragen und evtl. Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.
Die Gruppe ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Betreuer/der Betreuerin mitzuteilen und diesem/r eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Liegt es nicht in der Macht oder dem berechtigten Interesse des CW- Personals die Beanstandungen zu beseitigen, können hiergegen keine Ansprüche der Gastgruppe geltend gemacht werden.
Als Gast ist es die eigene Pflicht, öffentliche Gefahren und Vorschriften zu kennen und diese zu berücksichtigen (z.B. Verbot von Feuer bei hoher Brandschutzstufe, o.Ä.)
Schäden und Verunreinigung
Die Gruppe ist verpflichtet, die von ihr verursachten Schäden oder Verunreinigungen zu melden, damit das CW- Personal diese ggf. direkt reparieren/beseitigen kann. Die Kosten für die Wiederherstellung der von der Gastgruppe verursachten Schäden werden dieser seitens des CW berechnet. Das Gleiche gilt auch bei Schäden oder Verunreinigungen, die dem CW-Betreuer während der Abnahme auffallen.
Haftung
Camp West haftet weder bei Diebstahl des Eigentums der Gastgruppen in der Zeit des gesamten Aufenthalts noch bei Verletzungen, die sich während der Durchführung der CW- Programme ereignen.
Sanitäre Anlagen und Reinigung
Die Reinigung der sanitären Anlagen erfolgt über die CW- Mitarbeiter. Die Müllentsorgung und die Reinigung (besenrein) der Holzhäuser/Zimmer und des Gruppenraumes liegen in der Verantwortung der Gastgruppen. Bei einer außergewöhnlichen Verschmutzung behält sich CW vor, diese von der Gruppe zwischenzeitlich reinigen zu lassen oder einen zusätzlichen Beitrag zur Endreinigung zu erheben.
Umfeld und Ruhezeiten
Camp West liegt inmitten von Natur, allerdings gehören der Wald und die umliegenden Felder bzw. Wiesen nicht zum CW- oder NL- Gelände. CW bittet Sie daher, respektvoll mit der angrenzenden Natur umzugehen und öffentliches Recht (z.B. Nachtruhe ab 22 Uhr, o.Ä.) zu beachten.
Ab 23:00 Uhr bittet NL die Gruppen, sich nur noch in ihrem Camp West- Dorf, bzw. Gästeflur aufzuhalten. Die Sportanlagen und Grillflächen vor dem Gästehaus dürfen nur bis max. 22 Uhr genutzt werden.
Tiere
Hunde sind auf Camp West nach Absprache erlaubt, dürfen sich allerdings nicht in den Holzhäusern, Zimmern oder Gruppenräumen aufhalten. Hinterlassenschaften der Tiere sind stets vom Halter selbst zu entsorgen. Sollten größere Beseitigungsarbeiten seitens CW notwendig sein, werden diese in Rechnung gestellt. Es gilt auf dem gesamten Gelände eine Anleinpflicht.
Preise
Es gelten immer die auf der Website (www.campwest.de) für zwei Jahre im Voraus ausgeschriebenen Preise.
Aufgrund der sehr dynamischen und schwer zu kalkulierenden Kostenentwicklung von z.B. Lebensmittel- und Energiekosten behält sich NEUES LEBEN in Ausnahmefällen vor, eine Preiserhöhung von max. 10% weiterzugeben. Dies ist nur möglich, wenn die Gruppe im Vorfeld des Aufenthaltes darüber informiert wird. Es besteht bei jeder Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht.
Buchung
Mit der Anmeldebestätigung der Gastgruppe und der CW- Buchungsbestätigung (entspricht der Anzahlungsrechnung) ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Er ist für beide Seiten bindend.
Die Abschlussrechnung für den Aufenthalt in den CW- Dörfern und Gästehäusern ist spätestens 20 Tage nach Rechnungserstellung fällig. Die Rechnung wird nach dem Aufenthalt der Gruppe erstellt. Für jede Gruppe wird immer eine Gesamtrechnung angefertigt.
Stornogebühren
Bei einer Kündigung des Aufenthaltes durch die Freizeitgruppe werden die unten aufgeführten Zahlungen fällig. In jedem Fall wird die vorher geleistete Anzahlung in Höhe von 200 € pro genutzter Übernachtungseinheit (Dorf, Gästeflur) einbehalten. Die unten aufgeführten Prozentzahlen werden von den gesamten reservierten Leistungen (Unterkunft, Verpflegung, Programm- und Serviceleistungen) berechnet:
Zeitraum | Prozente |
Ab der Anmeldebestätigung: | 200€ |
ab 14 Wochen vor dem Aufenthalt: | 40% |
ab 8 Wochen vor dem Aufenthalt: | 60% |
ab 4 Wochen vor dem Aufenthalt: | 80% |
ab 14 Tagen oder bei Nichterscheinen: | 100% |
Ausnahme: Stornokosten von einem Drittanbieter (z.B. Bustransfer) werden der Gruppe im vollen Umfang weitergegeben.
Sonderstornogebühren für Schulklassen 2023
Bei einer Corona bedingten Absage durch die Gastgruppen können die Schulklassen kostenfrei stornieren. Die Information über eine Umbuchung bzw. Stornierung muss spätestens sieben Tage vor dem Aufenthalt von der Gruppe erfolgen.
Datenschutzbestimmungen
In unserer Datenschutzerklärung (siehe Datenschutz - NEUES LEBEN e.V. (neues-leben.de/datenschutz)) versichern wir die vertrauliche Behandlung der Daten der Gruppen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Beherbergungsvertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der telefonischen oder schriftlichen Mitteilung. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort, sowie Gerichtsstand vom Camp West ist der Sitz von NEUES LEBEN e.V. (Träger des Camp Wests).
Seite teilen: